Dirk Kalinowski, Axa
Wann zahlt die Versicherung?
Ein netter Abend mit Freunden beim Italiener um die Ecke und ehe man sich versieht, kippt in einem unachtsamen Moment ein Glas Rotwein über das auf dem Tisch liegende Smartphone. Ein klarer Versicherungsfall? – Nur für denjenigen, der sein mobiles Endgerät mit einem Schutzbrief abgesichert hat. Handelt es sich bei dem Smartphone um das privat genutzte Geschäftshandy, springt bei entsprechender Deckung ebenfalls der Versicherer ein, wie Dirk Kalinowski, Branchenverantwortlicher für IT bei Axa, im Gespräch mit MOBILE BUSINESS erklärt.

„Generell besteht die Möglichkeit, Vermögensschäden, die durch ein mobiles Datenleck Dritten entstehen, mit einer Haftpflichtversicherung des Unternehmens abzufangen“, erklärt Dirk Kalinowski, Branchenverantwortlicher für IT bei Axa.
Herr Kalinowski, wie sollten die Verantwortlichen die mobilen Endgeräte ihrer Mitarbeiter versicherungsseitig am besten absichern?
Dirk Kalinowski: In der Regel arbeiten Unternehmen nicht nur mit mobilen Devices, sondern besitzen eine umfangreiche stationäre IT. Von daher sollten die Verantwortlichen die Versicherung ihrer IT stets ganzheitlich betrachten: Die gesamte Elektronik eines Betriebes sollte in einer Versicherungsdeckung gebündelt sein. Typischerweise gibt es eine Elektronikversicherung, die die Unternehmens-IT gegen Beschädigungen und Diebstahl versichert.
Man benötigt also keine zusätzliche Versicherung
für mobile Geräte?
Kalinowski: Nein, eine spezielle Versicherung ist nicht notwendig, da der Geräteschutz vollumfänglich mit der üblichen Elektronikversicherung abgedeckt ist.
Möchte man seinen Außendienst mit mehreren hundert Tablet-PCs ausstatten, müsste man den Deckungsschutz für die Elektronikversicherung allerdings erweitern, oder?
Kalinowski: Genau, denn durch die Anschaffung der neuen Endgeräte erhöht sich der zu versichernde Wert. Diesbezüglich muss der Versicherer informiert werden, damit eine angemessene Versicherungssumme vereinbart und damit auch die Prämie und Deckung entsprechend angepasst werden können.
Viele Mitarbeiter nutzen ihre privaten Endgeräte verstärkt für Unternehmenszwecke. Wie kann man diese Geräte versichern?
Kalinowski: Hier gibt es zwei Möglichkeiten. Bereits beim Kauf bzw. Vertragsabschluss mit dem Mobilfunkanbieter kann der Nutzer sein privates Smartphone versichern. Solche Schutzbriefe enthalten meist eine Deckung gegen Beschädigung oder Diebstahl. Es gibt hier Anbieter wie etwa Assona oder Schutzbrief24, deren Angebote sich u.a. durch unterschiedliche Selbstbehalte differenzieren.
Nutzt der Mitarbeiter das Endgerät für seinen Job und verbindet es mit der Unternehmens-IT, ergeben sich besondere Risiken. Ruft er beispielsweise seine beruflichen E-Mails darüber ab, erhält er möglicherweise vertrauliche Informationen auf sein Smartphone. Auch könnte das mobile Gerät die Unternehmens-IT negativ beeinträchtigen, wenn durch ein auf dem Smartphone installiertes Schadprogramm ein Virus in das Unternehmensnetz gelangt oder sich eine Sicherheitslücke öffnet, durch die Hacker angreifen können. Hierdurch können sich Risiken oder gar Schäden für das Unternehmen ergeben. Dabei stellt sich die Frage, inwieweit solche Vorfälle versicherbar sind.
Gibt es hier keine branchenüblichen Vorgehensweisen?
Kalinowski: Eine übliche Vorgehensweise gibt es tatsächlich nicht. Generell besteht aber zum Beispiel die Möglichkeit, Vermögensschäden, die durch ein mobiles Datenleck Dritten (zum Beispiel Kunden) entstehen, mit einer Haftpflichtversicherung des Unternehmens abzufangen.
Wie viele Schäden resultieren bereits aus der Nutzung privater Endgeräte für geschäftliche Zwecke?
Kalinowski: Datenschutzverletzungen passieren recht häufig. Allerdings lässt sich der dadurch entstandene Schaden nur schwer in Euro beziffern. Solche Schäden können einen großen Imageverlust nach sich ziehen. Denn laut Gesetz muss der Verlust personenbezogener Daten von Unternehmen gemeldet werden. So bekommen nicht nur die Kunden, sondern ggf. auch die Öffentlichkeit mit, dass ein Datenleck entstand und persönliche Daten verlorengingen. Ein solcher Imageschaden ist in Geld nicht zu beziffern und von daher auch nicht versicherbar. Auf dem Markt bestehen allenfalls Möglichkeiten, zusätzlich entstehende Kosten zur Wiederherstellung des guten Rufes, zum Beispiel durch Werbemaßnahmen, zu versichern.
Was ist, wenn ein Mitarbeiter vorsätzlich handelt?
Kalinowski: Hier greift die sogenannte Vertrauensschadenversicherung. Diese Vorsatzversicherung schützt generell vor Vermögensschäden, die Mitarbeiter oder außenstehende Dritte durch wirtschaftskriminelle Handlungen verursachen. Kommt es durch einen „Geheimnisverrat“ eines Mitarbeiters zu einem Schaden, sind die damit verbundenen finanziellen Aufwendungen des Unternehmens versichert. Das Problem: Viele Betriebe besitzen eine solche Versicherung nicht. Gemäß verschiedener Studien haben hierzulande nur etwa 20 bis 30 Prozent aller Unternehmen eine Vertrauensschadenversicherung abgeschlossen.
Mit einer Elektronikversicherung sowie einer Haftpflicht- und Vertrauensschadenversicherung befinden sich die Verantwortlichen stets auf der sicheren Seite?
Kalinowski: Nur, wenn sie selbst bestimmte Sicherheitsvorkehrungen einhalten. Hier gibt es zunächst vertragliche Obliegenheiten, worunter etwa ein regelmäßiges Backup der Daten fällt. Im Schadenfall besteht als Versicherungsnehmer außerdem eine sogenannte Schadenminderungspflicht.
Was bedeutet dies für das mobile Arbeiten?
Kalinowski: Gibt etwa ein Außendienstmitarbeiter zahlreiche Kundendaten in sein Notebook ein, sollte er darauf achten, die Daten regelmäßig mit der Firmendatenbank zu synchronisieren bzw. ein Backup zu machen. Außerdem setzt der Versicherer voraus, dass nur auf Schadsoftware geprüfte Datenträger genutzt werden.
Regulieren Sie auch Forderungen von Mobilfunkprovidern, etwa wenn man in Grenzregionen unwissentlich in ein ausländisches Netz gerät und eine horrende Rechnung von mehreren tausend Euro serviert bekommt?
Kalinowski: Ein solches Szenario lässt sich nur schwerlich versichern. Allerdings sollten Unternehmen wie Privatpersonen darauf achten, dass sie eine Rechtsschutzdeckung besitzen und gegebenenfalls gegen ungerechtfertigte Forderungen ihres Mobilfunkanbieters vorgehen können.
Was sind die häufigsten Schäden, die ihnen bei mobilen Endgeräten unterkommen?
Kalinowski: Wir treffen häufig auf Sturzschäden und damit vor allem auf Display- und Gehäusebrüche. Zudem passiert es oft, dass die Nutzer aus Versehen auf Geräte treten oder darüberfahren. Um manipulierte Schäden auszuschließen, schalten die meisten Versicherer spezialisierte Sachverständige ein, die überprüfen, ob ein Gerät tatsächlich heruntergefallen ist oder ob es jemand bewusst kaputt gemacht.
Kann man eine Manipulation genau nachweisen?
Kalinowski: Dies funktioniert natürlich nicht immer. Aber allein der Umstand, dass der User sein Smartphone an einen Sachverständigen schicken muss, sorgt für eine höhere Hemmschwelle und dient zur Abschreckung vor Versicherungsbetrug. In der Praxis ziehen nicht wenige ihren Anspruch zurück.
Werden die Geräte im Schadensfall einfach ersetzt?
Kalinowski: Hier kommt es darauf an, ob die Reparatur oder die Neuanschaffung für den Versicherer günstiger ist. Dies klären wir von Fall zu Fall mit dem Sachverständigen. Bei einem Displaybruch ist es in der Regel deutlich günstiger, den Bildschirm zu erneuern als das komplette Gerät zu ersetzen. Ein Tipp: Verantwortliche sollten im Rahmen einer Elektronikversicherung immer darauf achten, dass leichte wie grobe Fahrlässigkeit mitversichert sind.
Welche Angebote bietet Axa Firmen und Privatpersonen, die ihre mobilen Endgeräte versichern wollen?
Kalinowski: Im Bereich der privaten Schutzbriefe arbeiten wir ausschließlich mit Anbietern wie Assona oder Schutzbrief24 zusammen. Hinsichtlich der Industrie- und Firmenversicherungen besitzen wir ein Schutzkonzept aus verschiedenen Policen-Bausteinen. Sobald Unternehmen anspruchsvollere Anforderungen formulieren, erstellen wir individuelle Industrieversicherungsverträge mit eigenen Tarifen und Deckungen. Für internationale Firmen bieten wir weltweit geltende Programme an.
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